Zuchtordnung



Zwingerschutzregister:

Der NSCC führt ein kostenloses internes Zwingernamen Register.

Ein Zwingername wird nur einmal vergeben. Aus diesem Grund müssen die Züchter uns 3 Vorschläge einreichen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Namen nur rechtlich geschützt ist, wenn der Züchter den Namen im nationalem oder europäischen Patentamt als Marke oder Namen eintragen lässt. Dies ist entsprechend kostenpflichtig.

 


 

Züchter die bereits einen Catterynamen besitzen können diesen behalten, vorausgesetzt dieser ist im  NSCC nicht schon vergeben.

Der Zwingernamen muss immer gleich bleiben, er kann vor oder nach dem Vornamen des Kitten gestellt werden. Gekaufte Tiere dürfen nicht unter dem eigenen Zwingernamen gestellt werden, wenn Sie im besitze eines Stammbaumes sind.

Der NSCC führt ein Zuchtbuch in das jede Zuchtkatze und Zuchtkater eingetragen werden muss. Dies geschieht automatisch mit dem einreichen der Unterlagen. Der Vorname der Kitten ist dem Züchter freigestellt, ein Wurf sollte mit dem gleichen Buchstaben beginnen.

Der Name kann nach dem Eintragen nicht mehr geändert werden, außer das Geschlecht wurde falsch angegeben.

Stammbäume andere Vereine werden im Original übernommen, fehlende Ahnen können manchmal via "Pawpeds Ahnenregister " überprüft und ergänzt werden. Wir schreiben bestehende Stammbäume nicht um! Die Bezeichnung Riex "registration inital et experimental" bekommen alle Tiere mit offenem Stammbuch oder ohne Ahnennachweise. Der NSCC Stammbaum und die Ahnenachweise für Liebhabertiere sind eine schriftliche Urkunde ( Auszug der Ahnenregistration in unserem Stammbuch) Eintragungen und Änderungen dürfen nur vom  Stammbuchsekretariat NSCC durchgeführt werden. Zuwiderhandlung geht unter Urkunden Fälschung .

Zuchtkater Besitzer die Ihren Kater freigeben für fremde Kätzinnen, sind verpflichtet dies dem NSCC zu melden. Der Besitzer ist verantwortlich für den Kater , dieser darf keine Kätzinnen unkontrolliert decken ( z.B. beim Freigang). Der Kater muss mindestens 1 xJährlich einem Tierarzt vorgestellt werden und benötigt die Impfungen: Katzenseuche-/schnupfen und Leukose. Die Gesundheit des Katers und der Kätzin sind immer vor einer Deckung zu stellen. Nur gesunde Kätzinnen die alle nötigen Tests und Impfungen besitzen , dürfen einem Kater zugeführt werden.

Kätzinnen dürfen nicht vor dem 10. Monat gedeckt werden.

Jede Deckung , auch eigenen, müssen mit der Deckbescheinigung dem NSCC eingereicht werden.

Der NSCC empfiehlt max. 1 Wurf  pro Kätzin innert 12 Monaten! Eine Kätzin kann innert 12 Monaten 2 Würfe aufziehen, dazwischen muss eine Pause von 10 Monate eingehalten werden, dann braucht Sie 12 Monate Pause.

Über die Farbe der Kitten entscheidet der Züchter, bei Unklarheiten kann der Vorstand angefragt werden.

Bis zur 9.Woche muss die schriftliche Wurfmeldung / Antrag Stb. od. Ahnenachweis sowie das Gesundheitszeugniss jedes Kitten eingereicht werden. Der Betrag für die Stammbäume oder Ahnenachweise muss im Voraus überwiesen werden . Dann werden die Urkunden erstellt.

Die Abgabe der Kitten ist frühestens mit 12 Wochen erlaubt. Die Kitten müssen mindestens 1x Katzenseuche und -schnupfen geimpft worden sein. Bei Kitten die ins Ausland verkauft werden müssen die Veterinäramtlichen Ausfuhr Bedingungen berücksichtigt werden.

Die Weitergabe von Kitten und ausgewachsenen Tieren  für gewerbliche Zwecke ist verboten (Zoohandlungen, Tierhandlungen oder als Futtertiere).

Bei der umplatzierung von Zuchttieren muss beim NSCC ein Transfer eingereicht werden.


Zuchterlaubniss für Zuchttiere



Für angehende Zuchttiere muss beim NSCC ein Antrag gestellt werden, dies geschieht mit Einreichung von folgenden Unterlagen:

  • Formular "Gesundheitsuntersuchung für Zuchtantrag" 
  • Stammbaum
  • Formular Anis oder Landesregistrierungsstelle mit der Chipnummer
  • Kopien Impfausweis (Impfungen, Tests)
  • Foto der Katze
  • Gentest (mindestens 2 Erbkrankheiten)

Anhand dieser Unterlagen wird eine schriftliche Zuchterlaubnis ausgestellt.

Die Erbkrankheiten Tests müssen ebenfalls eingereicht werden. Diese Ergebnisse sollen helfen, die richtigen Verpaarungen vorzunehmen, um die jeweiligen Rassen gesünder zu Züchten.

Rassebestimmung

Bei Rassetiere die keinen Stammbaum besitzen, muss eine Rassenbestimmung durchgeführt werden. Dazu benötigt der Verein 3 Fotos des Tieres. Die Rasse Zuordnung wird schriftlich bestätigt. Kitten von Rasse Tieren ohne Stammbaum oder Elternteil ohne Stammbaum bekommen immer den RIEX  Status.