1. Sinn und Zweck unseres Vereins 

 

Unter dem Namen Native Swiss Cat Club, kurz: NSCC, wurde am 24.9. 2011 ein freier Verein gegründet, nach Art 60  1 + 2 ZGB, der einen gemeinnützigen Zweck verfolgt.

Der Sitz des Vereins ist im Ort des jeweiligen 1.Vorsitzenden.

Das Vereinsjahr dauert vom 1.Januar -31.Dezember des jeweiligen Jahres.

1.a. Der Native Swiss Cat Club sieht sich als Förderverein für gesunde Katzen und deren Rassen

b. folgende Zwecke werden verfolgt:

 

Tierschutz allgemein

Förderung von Informationen und Umsetzung: artgerechte Haltung, Pflege, Aufzucht, das Chipen, kastrieren und registrieren von Katzen.

Im Bereich Zucht

  • Rasseentstehung, artgerechte Haltung von Zuchttieren sowie Aufzucht von Kitten, Genetik wissen fördern, Zuchtplanung und Verhalten von Katzen (erworben und angeboren).
  • Beratung vor der Anschaffung einer Katze
  • Erfahrungsaustausch von Katzenhalter und Züchter.
  • Führen einer eigenen informativen Vereinswebseite
  • Führen eines eigenen Catterynamen Register
  • Führen des Stammbuches für "alle Rassen " mit separatem RIEX Stammbuch
  • Ausstellen von Stammbäumen und Ahnennachweise
  • Zusammenarbeit auf Fachlicher Ebene mit ähnlichen Organisationen und Vereinen
  • Der NSCC kann weitere Aktivitäten unterstützen die mit Ihm in Zusammenhang stehen
  • Der NSCC verlangt keine Besuche von Ausstellungen und führt auch keine durch

 

Der Verein verfolgt keine Erwerbszwecke und ist nicht Gewinn orientiert!

 


2.Mitgliedschaft



Dem Verein können folgende Mitglieder angehören:

  • natürliche Personen
  • Aktivmitglieder sind Züchter und Vorstandsmitglieder
  • Fördermitglieder die mit der Mitgliedschaft den Verein unterstützen
  • Gönner/innen leisten einen materiellen oder ideellen Beitrag für den Verein. Darunter fallen Zuwendungen und Schenkungen, sowie Sach- und Geldspenden.

Der Native Swiss Cat Club besteht aus:

  • 1. Vorsitzender (Leitung des Vereins)
  • Vorstandsmitglied
  • Aktivmitglieder (mindestens 18.Jahre alt)
  • Fördermitglieder
  • Ehrenmitglieder

Mitgliedschaft:

  • kann jederzeit durch die Überweisung der jeweiligen Gebühr und einsenden des Anmeldeformulars erworben werden. Der Vorstand kann eine Mitgliedschaft ohne Begründung zurückweisen.
  • Der Vorstand kann Mitglieder zu Ehrenmitglieder ernennen die sich besonders viel im Verein engagieren. Vorstands und Ehrenmitglieder sind vom Jahresbeitrag befreit. Der Mitgliederbeitrag ist bis spätestens Ende Februar des laufenden Kalenderjahres einzuzahlen. Kommt ein Mitglied seinen Verpflichtungen nicht nach, wird es nach einmaliger Mahnung aus dem Verein ausgeschlossen. Dies geschieht Schriftlich.

Aktivmitglieder und Vorsitzende haben bei Abstimmungen 1 Stimme. Entschlüsse werden nur aktiv, wenn Einstimmig abgestimmt wurde.

 

Alle Mitglieder sind verpflichtet Ihre Katzen nach dem NSCC Reglement zu halten, sich nach dem Tierschutzgesetzt zu richten. Ihren Bedürfnissen bestmöglich nachzukommen.

Mitglieder (auch Vorstand) welche den Bestrebungen, dem Ansehen des Vereins zuwiderhandeln, Arbeitsabläufe behindern oder nicht weiterleiten können durch Vorstandsbeschluss per sofort aus dem Verein ausgeschlossen werden. Die Mitgliedschaft erlischt durch austritt oder Ausschluss dies muss schriftlich dem Vorstand mitgeteilt werden.

Der Austritt von Vorstandsmitglieder erfolgt normalerweise schriftlich ohne Kündigungsfrist sofern ein Ersatz gefunden wird. Für den Austretenden besteht kein Anspruch auf Vereinsvermögen.

 

3.Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

Die Mitglieder erhalten mindestens 1 x pro Jahr ein Schreiben über Stand und Tätigkeiten des Vereins. Der Versand per E-Mail wird bevorzugt, um Spesen möglichst gering zu halten. Nach Möglichkeiten des Vereins kann alle 2 Jahre eine Mitgliederversammlung durchgeführt werden. Abstimmungen können auch per E-Mail oder Postweg durchgeführt werden.

Eine Vereinsversammlung kann durch den Vorstand einberufen werden oder schriftlich mit begründetem Begehren von 1/4 aller Mitglieder.

Traktanden Anträge sind von Mitglieder schriftlich einzureichen.

 

4. Finanzen

 

Die Einnahmen des Native Swiss Cat Club besteht aus:

  • Mitgliederbeiträge (Jahresgebühr)
  • Urkunden Gebühren
  • Spenden oder Schenkungen
  • andere Aktivitäten

Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet lediglich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder und Vorstandsmitglieder ist ausgeschlossen.

Es wird kein Lohn ausgezahlt, da alle ehrenamtlich arbeiten. Alle Vereins Einkünfte fließen in die Vereinskasse, welche wiederum 100% dem Verein und seinem Zweck zugutekommt.

Für Amtstätigkeiten werden bei Rücktritt oder Ausschluss keine Entschädigungen oder Gratifikationen ausgezahlt.

Die Buchhaltung ist per Ende Jahr abzuschließen.

 

5. Organe

 

Der Vorstand besteht aus: 1.Vorsitzenden und Vorstandsmitglied (mindestens 1 Vorstandsmitglied).

Die gerammte Amtsdauer liegt bei 2 Jahren und wird automatisch verlängert. Wenn keine außergewöhnliche Versammlung / Abstimmung einberufen wird um über den Vorstand abzustimmen.

Bei vorzeitigen Ausscheidung (Krankheit, Private Umstände) kann eine Vorstandsposition auf unbestimmte Zeit unbesetzt sein bis ein Nachfolger/ in gefunden wird. Der Vorstand kontinuiert sich selbst und kann während der Amtszeit entstandene Vakanzen in eigener Kompetenz ersetzen, bis zur Neuwahl bei einer Abstimmung oder Versammlung.

Die mindestens erforderlichen Ämter:

1.Vorsitzender und 1 Vorstandsmitglied.

 

Leitung, Buchhaltung, Webseite, Stammbuch-Sekretariat, Mitglieder             Verwaltung

Zusätzliche Ämter können sein:

Protokollführer an Versammlung, Buchhaltung Gegenkontrolle, Public Relations.

6. Vertretung nach aussen

 

Der Vorstand leitet alle Geschäfte des Vereins, die nicht einem anderen Organ des Vereins durch Gesetzt oder Statuten übertragen sind und vertritt ihn nach außen. Er ist allein berechtig im Namen des Vereins mit dritten Verhandlungen zu führen und Verträge abzuschließen. Wenn diese dem Vereinswesen nicht schaden. Der Vorstand regelt die Verantwortlichkeiten und Abläufe im Rahmen der Geschäftsordnung.

Die rechtsverbindliche Unterschrift für Verträge und wichtige Korrespondenzen hat der 1.Vorsitzende und das Vorstandsmitglied in Kollektiv-Unterschrift. Vorbehalten bleiben Ausnahmen wie den Bank-und Postcheckverkehr, welcher durch den 1.Vorsitzenden getätigt werden. Die Stammbaum Erstellung und Signierung übernimmt das Vorstandsmitglied das zuständig ist für die Stammbuchführung. Stellvertretend durch den 1.Vorsitzende möglich.

 

7.Schlussbestimmung

 

Für die Auflösung des Vereins ist ein einstimmiger Beschluss des Vorstandes erforderlich, die Auflösung kann jederzeit herbeigeführt werden. Mit der Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen an eine ausgewählte Institution / Verein oder ähnliches als Spende (Tierschutz) überwiesen.

 

Die angepassten Statuten genehmigt der aktuelle Vorstand am 20.Januar 2018